Video · Verkäufer, Makler und Eigentümer · 9:24 Min.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis? Die Zwillingshäuser
Zwei baugleiche Häuser, zwei Energieausweise, zwei verschiedene Ergebnisse. In neun Minuten erklärt: was der Verbrauchsausweis wirklich misst, warum der Bedarfsausweis das Gebäude zeigt, was sich 2027 ändert und welche drei Fragen Sie vor der Bestellung klären sollten.
Kapitel
- 0:00 Die Zwillingshäuser
- 0:45 Zwei Ausweise, zwei Ergebnisse
- 1:30 Was der Verbrauchsausweis misst
- 2:31 Die Auflösung: der Bedarfsausweis
- 3:29 Warum trotzdem so viele zum Verbrauchsausweis greifen
- 4:03 Drei Menschen, die gerade verkaufen
- 5:46 Heute und ab dem 1. Januar 2027
- 7:18 Warum wir nur Bedarfsausweise machen
- 8:47 Zurück in der Straße
Transkript
Zwei baugleiche Häuser. Zwei Energieausweise. Zwei verschiedene Ergebnisse. Wenn Sie gerade verkaufen, sollten Sie wissen, warum.
Eine ruhige Straße in Nordrhein-Westfalen. Zwei Doppelhaushälften, Wand an Wand, gebaut in den Achtzigern. Gleiche Heizung, gleiche Fenster, gleiches Dach.
Ein ausgedachtes Beispiel. Aber eines, das Ihnen gleich sehr bekannt vorkommen wird.
Links wohnte zuletzt eine ältere Dame allein. Sie heizte nur die Küche und das Wohnzimmer.
Rechts lebte eine Familie mit drei Kindern. Jedes Zimmer warm, jeden Morgen volle Bäder.
Jetzt werden beide Häuser verkauft. Und beide brauchen schnell einen Energieausweis.
Beide Verkäufer tun, was viele tun. Sie bestellen online einen Verbrauchsausweis.
Abrechnungen hochladen, PDF herunterladen, fertig. Schnell und günstig.
Dann liegen die beiden Ausweise nebeneinander. Links ein freundlicher, niedriger Wert.
Rechts ein deutlich höherer. Womöglich sogar eine andere Effizienzklasse.
Zweimal dasselbe Haus. Zwei verschiedene Ergebnisse.
Was sagen diese Werte über das Gebäude? Ehrlich gesagt: weniger, als man denkt.
Sie erzählen vor allem, wie die letzten Bewohner geheizt haben.
Wer genau hinschaut, sieht zwei Exposés aus derselben Straße. Und fragt: Woher kommt dieser Wert?
Schauen wir kurz hinein. Der Verbrauchsausweis wertet vergangene Abrechnungen aus.
Heute braucht er mindestens 36 zusammenhängende Monate. Die jüngste Abrechnung darf höchstens 18 Monate zurückliegen.
Zwei Dinge rechnet das Gesetz dabei heraus: das Wetter und längere Leerstände.
Ein kalter Winter verzerrt den Wert also nicht. Das Heizverhalten der Bewohner steckt dagegen heute noch mit drin.
Wer sparsam heizt, lässt das Haus auf dem Papier besser aussehen. Wer großzügig heizt, schlechter.
Dabei gilt: Ein sparsamer Mieter macht ein schlecht gedämmtes Haus nicht besser.
Und ein verschwenderischer macht ein gutes Haus nicht schlechter.
Wichtig: Verbrauchsausweise können zulässig sein. Sie beschreiben aber vor allem, wie bisher geheizt wurde.
Das Gesetz nennt selbst den Zweck: Energieausweise sollen einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden ermöglichen.
Ein Wert, der vom Heizverhalten abhängt, macht genau diesen Vergleich schwer.
Der Bedarfsausweis geht den anderen Weg. Er fragt nicht: Wer wohnt hier?
Er fragt: Wie ist dieses Haus gebaut?
Berechnet werden Dach, Außenwände, Fenster und Kellerdecke. Dazu Heizung, Warmwasser, Verteilung und Lüftung.
Alles unter gleichen, genormten Bedingungen. Gleiches Klima, gleiche Nutzung, für jedes Haus.
Zurück in unsere Straße. Beide Hälften bekommen jetzt praktisch denselben Wert.
Egal, ob dort sparsam oder großzügig geheizt wurde.
Fairerweise: Der Bedarfsausweis sagt nicht voraus, was Sie persönlich verbrauchen werden.
Er zeigt, wie gut das Gebäude ist. Vergleichbar, gebäudebezogen, unabhängig von den Bewohnern.
Und er zeigt das Haus von heute. Eine neue Heizung oder ein gedämmtes Dach gehen direkt in die Rechnung ein.
Für die Modernisierungsempfehlungen liefert er eine Rechengrundlage, je Bauteil und je Anlage.
Warum greifen dann so viele zum Verbrauchsausweis? Die Gründe sind nachvollziehbar.
Er ist günstig. Er ist schnell. Und das Online-Formular ist rasch ausgefüllt.
Dazu kommt Zeitdruck. Der Ausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen.
Die Frage ist nur: Was bekommen Sie dafür?
Einen Wert, der vom Heizverhalten der letzten Bewohner abhängt. Und den Sie im Preisgespräch erklären müssen.
Der Aufpreis für einen Bedarfsausweis ist überschaubar. Er finanziert keine Akquise, sondern die fachliche Prüfung.
Jetzt wird es konkret. Drei Menschen, die gerade verkaufen. Vielleicht ist einer davon Sie.
Erstens: Sie sind Makler. Ihr Exposé wartet nicht auf den Energieausweis.
Verantworten Sie die Anzeige, sind Sie selbst verpflichtet. Heute gehören Ausweisart, Kennwert, Energieträger, Baujahr und Klasse hinein.
Wer sucht, sieht also sofort: Verbrauch oder Bedarf.
Verstöße können mit bis zu 10.000 Euro Bußgeld geahndet werden. Das eigentliche Thema ist aber Vertrauen.
Fragt ein Käufer, woher der Wert kommt, klingt „aus den letzten Abrechnungen“ eher schwach.
„Berechnet aus Dach, Wänden, Fenstern und Heizung“ klingt deutlich stärker. Damit verhandeln Sie gelassener.
Zweitens: Sie verkaufen privat. Vielleicht das Haus Ihrer Tante, nach einem Erbfall.
Dann fehlen oft drei lückenlose Jahre Abrechnungen. Oder das Haus stand zuletzt leer. Das wird pauschal korrigiert und im Ausweis vermerkt.
Und ganz ehrlich: Wie viel die verstorbene Tante geheizt hat, interessiert niemanden im Preisgespräch.
Der Bedarfsausweis braucht keine Verbrauchsjahre. Er braucht das Haus. Und das steht ja noch.
Wurde zwischendurch saniert, zeigt ein Verbrauchswert noch das alte Haus. Der Bedarfsausweis zeigt das neue.
Drittens: Sie sind Unternehmer und verkaufen Ihren Betrieb samt Gebäude.
Eine Halle, nur teilweise genutzt. Ein Büro, zuletzt unterbelegt.
Oder eine Bäckerei im Erdgeschoss. Sie heizt anders als die Wohnung darüber.
Ein Verbrauchswert über das ganze Haus vermischt beides. Und genau hier ändert sich zum 1. Januar 2027 die Rechtslage.
Die Regeln stehen im Gebäudemodernisierungsgesetz. Bis Juli 2026 hieß es Gebäudeenergiegesetz.
Heute, bis Ende 2026, haben Sie in vielen Fällen die Wahl. Auch bei Nichtwohngebäuden.
Ab dem 1. Januar 2027 gilt: Wer ein Nichtwohngebäude ohne gültigen Ausweis verkauft oder vermietet, braucht einen Bedarfsausweis.
Den Verbrauchsausweis gibt es dann nur noch für Gebäude, die ausschließlich Wohnzwecken dienen.
Nichtwohngebäude bekommen erstmals Effizienzklassen von A bis G. Grundlage ist ein errechneter Bedarf.
Und bei Wohngebäuden? Ab 2027 soll beim Verbrauchsausweis auch das Nutzerverhalten herausgerechnet werden.
Das klingt nach einer Lösung. Nur: Das amtliche Rechenverfahren dafür ist noch nicht veröffentlicht.
Darauf würden wir keinen Verkauf bauen. Denn ein Energieausweis gilt zehn Jahre.
Ein Verbrauchsausweis von heute trägt das Heizverhalten der Vorbewohner also bis 2036 mit sich.
Was heißt das für Sie, wenn Sie jetzt verkaufen? Klären Sie vor der Bestellung drei Fragen.
Erstens: Gibt es schon einen gültigen Ausweis? Dann dürfen Sie ihn weiter nutzen, bis er abläuft.
Zweitens: Ist es ein Wohnhaus mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor November 1977? Dann kann bis Ende 2026 ein Bedarfsausweis Pflicht sein.
Drittens: Gibt es Gewerbe im Gebäude? Ab 2027 ist der Verbrauchsausweis nur noch für reine Wohngebäude vorgesehen.
Deshalb machen wir bei bedarfsausweis® Nordrhein-Westfalen genau eines: Bedarfsausweise.
Nicht, weil Verbrauchsausweise verboten wären. Sondern weil Sie mit dem Gebäude verkaufen, nicht mit seiner Vergangenheit.
So läuft es ab. Sie schicken uns die Eckdaten Ihres Gebäudes, kostenlos und unverbindlich.
Wir prüfen Gebäudetyp, Nutzung, Baujahr, Unterlagen und die passende Ausweisart.
Gibt es relevante Stellschrauben, klären wir sie in einem kurzen Telefonat. Fehlende Details per Foto, das Sie uns schicken.
Dabei machen wir eine Best-Case-Prüfung. Wir erfassen Ihr Gebäude so vollständig und vorteilhaft, wie es fachlich zulässig ist.
Kein Schönrechnen, keine Wunschwerte. Aber belegbare Gebäudemerkmale sollen im Ergebnis nicht verloren gehen.
Erst dann entscheiden Sie. Und manchmal lautet unsere ehrliche Antwort: Sie brauchen uns nicht.
Ausgestellt wird von ausstellungsberechtigten Fachleuten. Registriert beim DIBt und zehn Jahre gültig, wie gesetzlich vorgesehen.
Unsere Festpreise: Einfamilienhaus 299 Euro, Mehrfamilienhaus ab zwei Wohnungen 399 Euro, Nichtwohngebäude 899 Euro.
Ein Mischgebäude kostet 899 Euro statt 399 plus 899 Euro für zwei einzelne Ausweise. Alles Endpreise.
Wir sitzen in Köln und betreuen ganz Nordrhein-Westfalen, digital und telefonisch. Ohne Stadtaufschlag.
Und unsere Zwillingshäuser? Mit dem Bedarfsausweis erzählen beide dieselbe Geschichte.
Die Geschichte des Hauses. Nicht die der Dame. Und nicht die der Familie.
Der nächste Käufer sieht das Gebäude, nicht die Vorbewohner. Und Sie verkaufen mit einem Wert, den Sie erklären können.
Sie brauchen gerade einen Energieausweis? Starten Sie die kostenlose Vorprüfung auf bedarfsausweis.nrw.
Eckdaten eintragen, Einordnung erhalten. Erst prüfen, dann beauftragen.
Wo steht Ihr Gebäude?
Senden Sie uns die Eckdaten. Wir ordnen Ihr Gebäude kostenlos ein und nennen den Festpreis, bevor Sie etwas beauftragen.
Gebäude 100 % kostenlos prüfen lassen