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Gesetzesänderung

Energieausweis verlängern oder erneuern in NRW: Was nach zehn Jahren gilt

Energieausweis verlängern geht nicht: Nach zehn Jahren kommt ein neuer, aber nur bei einem Anlass wie Verkauf oder Vermietung. Was Eigentümer in NRW jetzt tun.

Energieausweis verlängern oder erneuern in NRW: Was nach zehn Jahren gilt

Einen Energieausweis verlängern können Sie nicht. Nach zehn Jahren läuft er ab, so regelt es § 79 Absatz 3 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz), und ein neuer wird ausgestellt, aber nur, wenn ein Anlass wie Verkauf oder Vermietung ansteht. Mit dem alten Ausweis in der Hand geht der neue schneller: bei uns 24 Stunden nach vollständigen Angaben.

Die Frage kommt regelmäßig, oft mit einem Foto von Seite 1 dazu: „Mein Energieausweis läuft ab. Können Sie den verlängern?“

Nein.

Und das ist eine gute Nachricht.

Denn hinter dieser Frage steckt fast immer eine zweite, viel wichtigere: Muss ich jetzt etwas tun?

Die Antwort hängt nicht am Datum. Sie hängt an einem einzigen Wort: Anlass.

Ich bin Stephan Grosser, Gründer & Geschäftsführer von bedarfsausweis® Nordrhein-Westfalen und Immobilienexperte seit über 18 Jahren. Seit 2018 erstellen wir vom Rudolfplatz in Köln aus Bedarfsausweise für Gebäude in ganz Nordrhein-Westfalen, jeden mit DIBt-Registriernummer.

Zwischen Aachen und Minden, zwischen der Zechensiedlung in Bottrop und dem Klinkerhaus im Münsterland laufen gerade viele Ausweise ab. Warum gerade jetzt, und was Sie damit tun, lesen Sie hier.

In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • warum sich ein Energieausweis nicht verlängern lässt und was stattdessen passiert,
  • wann ein abgelaufener Ausweis Sie wirklich zum Handeln zwingt,
  • was in Ihrer Situation jetzt zu tun ist, vom Verkauf bis zum laufenden Mietvertrag,
  • was sich am 1. Januar 2027 ändert, auch beim Wort „Verlängerung“,
  • wie Sie den neuen Ausweis in vier Schritten bekommen, mit dem alten als Abkürzung,
  • was die Erneuerung kostet und welche Fehler Sie vermeiden.

Kann man einen Energieausweis verlängern?

Einen Energieausweis verlängern kann niemand, weder der Aussteller noch eine Behörde. Ein Energieausweis gilt nach § 79 Absatz 3 GModG zehn Jahre ab dem Ausstellungsdatum. Danach wird ein neuer ausgestellt, mit neuer Berechnung und neuer Registriernummer des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) nach § 98 GModG.

So steht es im Gesetz:

„Energieausweise sind für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren auszustellen. Unabhängig davon verliert ein Energieausweis seine Gültigkeit, wenn nach § 80 Absatz 2 ein neuer Energieausweis erforderlich wird.“

§ 79 Absatz 3 GModG

Kein Stempel. Kein Nachtrag. Kein neues Datum mit Kugelschreiber.

Wer im Internet eine „Verlängerung“ kauft, kauft einen neuen Ausweis. Das ist nicht unseriös. Es ist nur ehrlicher, es so zu nennen.

Der zweite Satz des Paragrafen beruhigt viele Eigentümer.

Eine neue Heizung oder neue Fenster machen Ihren Ausweis nicht ungültig. Früher endet er nur, wenn bei einer größeren Änderung das ganze Gebäude neu berechnet wird.

Warum laufen 2026 und 2027 so viele Energieausweise ab?

Seit dem 1. Mai 2014 bekommt jeder Energieausweis eine DIBt-Registriernummer, und die Bundesregierung hat die Jahreszahlen offengelegt. 2016 wurden 378.436 Registriernummern vergeben, 2017 waren es 456.456. Rechnerisch laufen die Ausweise von 2016 im Jahr 2026 ab, die von 2017 im Jahr 2027.

Die Zahlen stehen in der Antwort der Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 19/7291 vom 22. Januar 2019.

Jahr der RegistrierungRegistriernummern gesamtdavon Bedarfsausweisedavon Verbrauchsausweiserechnerischer Ablauf
2016378.436239.955138.4812026
2017456.456251.697204.7592027

Und 2018 kommt die nächste, größere Welle: Laut derselben Drucksache wurden in diesem Jahr 819.424 Registriernummern vergeben.

Eine Registriernummer ist nicht dasselbe wie ein heute noch genutzter Ausweis. Manche Häuser wurden längst neu bewertet, manche umgebaut, manche abgerissen. Wie viele Nummern auf Nordrhein-Westfalen entfallen, weist die Drucksache nicht aus.

Die Richtung ist trotzdem klar.

Wer 2016 oder 2017 einen Ausweis bestellt hat, ob in Duisburg, Bielefeld oder Bonn, hält jetzt ein Dokument in der Hand, das ausläuft oder schon ausgelaufen ist.

Müssen Sie nach Ablauf sofort einen neuen Energieausweis bestellen?

Ein abgelaufener Energieausweis löst allein keine Pflicht aus, einen neuen zu bestellen. Einen neuen brauchen Sie erst, wenn ein Anlass nach § 80 GModG ansteht: Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing, ab dem 1. Januar 2027 auch die Verlängerung eines solchen Vertrags. Im laufenden Mietverhältnis muss niemand nachbestellen.

Das Gesetz knüpft die Pflicht an einen Moment, nicht an ein Kalenderdatum.

Der neue Ausweis ist fällig, wenn verkauft oder vermietet wird und „nicht bereits ein gültiger Energieausweis vorliegt“, so § 80 Absatz 3 GModG.

Nehmen wir eine Eigentümerin in Hagen. Sie hat 2016 ihr Zweifamilienhaus neu vermietet und dafür einen Ausweis bekommen. Im Herbst 2026 läuft er ab. Beide Mietparteien wohnen weiter dort.

Was muss sie tun?

Nichts.

Erst wenn eine Wohnung frei wird und sie neu vermietet, braucht sie einen gültigen Ausweis. Vorlegen muss sie ihn spätestens bei der Besichtigung, übergeben unverzüglich nach Vertragsschluss, so steht es in § 80 Absatz 4 und 5 GModG.

Ihre Situation, was jetzt zu tun ist

Ihre SituationWas jetzt zu tun ist
Ausweis läuft ab, kein Verkauf und keine Vermietung geplantNichts. Ablaufdatum notieren, neuen Ausweis erst beim nächsten Anlass bestellen.
Verkauf geplantNeuen Ausweis vor dem Inseratsstart beauftragen. Vorlage spätestens bei der Besichtigung, Übergabe nach Vertragsschluss (§ 80 Abs. 4 und 5 GModG).
Neuvermietung einer WohnungNeuen Ausweis vor dem Inserat beauftragen. Er gilt für das ganze Wohngebäude, also auch für die nächste frei werdende Wohnung, bis er nach zehn Jahren abläuft.
Laufender MietvertragKeine Pflicht. Der Ablauf allein löst nichts aus.
Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags ab 01.01.2027Neuer Anlass nach § 80 GModG. Gültigen Ausweis vorlegen, sonst neuen bestellen. Betrifft vor allem befristete Gewerbe-, Pacht- und Leasingverträge.
Nichtwohngebäude (Büro, Halle, Praxis, Laden)Bis 31.12.2026 sind Bedarfs- und Verbrauchsausweis zulässig, ab 01.01.2027 bei neuem Ausweis nur noch der Bedarfsausweis, mit Effizienzklasse A bis G.
Verbrauchsausweis läuft abAlte Verbrauchswerte reichen nicht. Entweder neue Abrechnungen sammeln oder ohne Abrechnungen einen Bedarfsausweis erstellen lassen. Bis 31.12.2026 ist der Bedarfsausweis Pflicht für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, Bauantrag vor dem 01.11.1977 und ohne das Wärmeschutzniveau von 1977, sofern das Haus kein eingetragenes Baudenkmal ist.

Was steht auf dem Spiel, wenn Sie den Anlass verpassen?

Nach § 108 GModG bis zu 10.000 Euro Bußgeld, wenn bei Verkauf oder Vermietung kein gültiger Ausweis vorliegt.

In der Praxis ist ein anderes Risiko größer: die Abmahnung wegen fehlender Pflichtangaben im Inserat. Ein abgelaufener Ausweis im Exposé gehört zu den häufigsten Fehlern in Immobilienanzeigen. Und Makler haften dafür nach den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 5. Oktober 2017 selbst.

Was passiert, wenn der Ausweis zwischen Besichtigung und Kaufvertrag abläuft?

Ein Ablauf zwischen Besichtigung und Vertragsschluss ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Der sichere Weg: Fällt das Ablaufdatum in den Vermarktungszeitraum, beauftragen Sie den neuen Ausweis vor dem Inseratsstart.

Verkäufe dauern. Zwischen dem ersten Exposé für ein Reihenhaus in Krefeld und der Beurkundung beim Notar vergehen oft Monate.

Vorgelegt wird bei der Besichtigung, übergeben nach Vertragsschluss. Ist der Ausweis dazwischen abgelaufen, übergeben Sie ein Dokument, das nicht mehr gilt.

Das ist meine Empfehlung, keine Rechtsprechung: Wer weiß, dass sein Ausweis in den nächsten Monaten abläuft, wartet nicht auf den letzten Tag.

Was ändert sich ab 2027 beim Erneuern und bei Vertragsverlängerungen?

Ab dem 1. Januar 2027 gilt das neue Ausweisrecht aus Artikel 2 der GModG-Novelle vom 23. Juli 2026. Die Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags wird ein eigener Anlass, Nichtwohngebäude bekommen nur noch Bedarfsausweise mit Klassen A bis G, und Ausweise aus 2026 bleiben zehn Jahre gültig.

Verkündet wurde die Novelle am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226. Eine Übergangsfrist für die Ausweisregeln gibt es nicht: Bis zum 31. Dezember 2026 gilt das heutige Recht, ab dem 1. Januar 2027 das neue.

Alle Änderungen im Überblick finden Sie in meinem Beitrag GModG verkündet: die neuen Regeln für den Bedarfsausweis ab 2027.

Welche zwei Bedeutungen hat „Verlängerung“ ab 2027?

Das Wort „Verlängerung“ meint ab 2027 zwei verschiedene Dinge: die Neuausstellung eines abgelaufenen Ausweises und die Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags. Nur Letzteres ist ein gesetzlicher Anlass.

FrageAusweis „verlängern“Vertrag verlängern
Was gemeint istNeuausstellung nach zehn JahrenMiet-, Pacht- oder Leasingvertrag läuft weiter
Rechtsgrundlage§ 79 Abs. 3 GModG§ 80 Abs. 3 und 5 GModG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung
Seit wanngilt schon heuteab 01.01.2027
Was Sie braucheneinen neuen Ausweis, sobald ein Anlass anstehteinen gültigen Ausweis; nur wenn keiner vorliegt, einen neuen

Die Vertragsverlängerung als Anlass kommt aus der EU-Gebäuderichtlinie, Artikel 20.

Wen trifft das? Einen unbefristeten Wohnungsmietvertrag verlängert niemand, er läuft einfach weiter.

Anders sieht es aus beim Fünfjahresvertrag für einen Laden in der Düsseldorfer Innenstadt. Beim Pachtvertrag für eine Gaststätte im Sauerland. Beim Leasing einer Halle in Gütersloh.

Dort steht ab 2027 bei jeder Verlängerung die Frage im Raum: Liegt ein gültiger Ausweis vor? Wer 2026 einen neuen bekommt, ist für zehn Jahre aus dieser Frage heraus.

Was gilt ab 2027 für Nichtwohngebäude?

Ein Nichtwohngebäude bekommt ab dem 1. Januar 2027 bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing ohne gültigen Ausweis nur noch einen Bedarfsausweis nach § 80 GModG. Die neuen Effizienzklassen A bis G regelt § 86 GModG mit Anlage 10a.

Die Klasse ergibt sich aus dem Verhältnis des eigenen Primärenergiebedarfs zu einem Referenzgebäude. Klasse A gibt es nur bis zum Faktor 1,0 und nur für Nullemissionsgebäude, Klasse G beginnt über dem Faktor 3,5. Wohngebäude behalten ihre Skala A+ bis H.

Ein 2026 ausgestellter Ausweis für ein Nichtwohngebäude, der noch keine Klasse zeigt, bleibt zehn Jahre gültig. Niemand muss ihn umschreiben lassen.

Ein Punkt gehört dazu: Ab 2030 gelten nach § 40 GModG Renovierungsanforderungen für bestimmte bestehende Nichtwohngebäude. Der Ausweis löst diese Pflicht nicht aus. Als Nachweis taugt ein vor 2027 ausgestellter Bedarfsausweis laut § 41 Satz 3 GModG aber nur, wenn sein nicht erneuerbarer Primärenergiebedarf höchstens das 0,5-Fache, ab 2033 das 0,4-Fache des Skalenendwerts auf dem Ausweis beträgt.

Mehr dazu auf meiner Seite zum Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude in NRW.

Was gilt ab 2027 für Wohngebäude?

Ein bestehendes reines Wohngebäude darf ab dem 1. Januar 2027 zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen, die 1977er-Regel entfällt. Die Effizienzklassen A+ bis H bleiben unverändert.

Zwei Änderungen sollten Sie kennen.

Erstens: Die Ausnahme für Baudenkmäler entfällt. Wer in einem eingetragenen Baudenkmal nie einen Ausweis brauchte, braucht ab 2027 bei Verkauf oder Vermietung erstmals einen.

Zweitens: Der Ausweis wird nach § 79 GModG digital und maschinenlesbar ausgestellt, Papier nur auf Verlangen. Die neuen Muster dafür sind laut DIBt-Registrierstelle noch nicht im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Bis 31. Dezember 2026 gelten die Muster von 2024, ab 2027 braucht es die neuen.

Für Sie als Eigentümer heißt das: Ein Ausweis, den Sie 2026 bekommen, ist nach den Mustern von 2024 erstellt und bleibt trotzdem zehn Jahre gültig.

Warum wir trotz Wahlfreiheit nur Bedarfsausweise erstellen, lesen Sie im Vergleich Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis. Kurz: Der Bedarfsausweis beschreibt das Gebäude, nicht das Heizverhalten der Menschen darin.

Ihr Ausweis läuft ab und ein Verkauf oder eine Vermietung steht an? Jetzt Festpreis im Bedarfsausweis-Rechner berechnen oder anrufen unter 0152 060 777 67, auch per WhatsApp. Einfamilienhaus 299 Euro, Zwei- oder Mehrfamilienhaus 399 Euro, Nichtwohngebäude 899 Euro, jeweils Festpreis mit Best-Case-Optimierung und DIBt-Registriernummer, 24 Stunden nach vollständigen Angaben in Ihrer Inbox.

Wie erneuern Sie Ihren Energieausweis in vier Schritten?

Einen Energieausweis erneuern Sie in vier Schritten: Ablaufdatum auf Seite 1 prüfen, Anlass klären, alten Ausweis und Fotos schicken, neuen Ausweis empfangen. Bei bedarfsausweis® Nordrhein-Westfalen kommt der neue Bedarfsausweis 24 Stunden nach vollständigen Angaben, ohne dass jemand zu Ihnen ins Haus kommen muss.

  1. Ablaufdatum finden. Seite 1, ganz oben, Feld „Gültig bis“. Direkt daneben steht die Registriernummer. Mehr müssen Sie für diesen Schritt nicht lesen.
  2. Anlass prüfen. Steht ein Verkauf, eine Vermietung, Verpachtung oder ab 2027 eine Vertragsverlängerung an? Wenn nicht, legen Sie den Ausweis zurück in den Ordner. Kein Anlass, keine Pflicht.
  3. Alten Ausweis und Fotos schicken. Alle Seiten des alten Ausweises als PDF oder Foto, dazu Fotos des Hauses von außen, der Heizung mit Typenschild, der Fenster, des Dachbodens und des Kellers. Den Rest klären wir am Telefon.
  4. Neuen Ausweis empfangen. 24 Stunden nach vollständigen Angaben liegt er in Ihrer Inbox, mit neuer DIBt-Registriernummer und zehn Jahren Gültigkeit.

Dürfen Daten aus dem alten Ausweis übernommen werden?

Daten aus dem alten Energieausweis dürfen übernommen werden, aber nicht ungeprüft. Nach § 83 GModG darf der Aussteller Daten verwenden, die der Eigentümer bereitstellt, muss sie sorgfältig prüfen und darf sie bei Zweifeln nicht nutzen.

Der alte Ausweis ist eine gute Ausgangsbasis. Er enthält Flächen, Baujahr und, wenn es ein Bedarfsausweis war, die Bauteile.

Aber zehn Jahre sind eine lange Zeit für ein Haus.

Im Zechenhaus in Gelsenkirchen sind vielleicht neue Fenster drin. Im Kölner Mehrfamilienhaus aus den 1950er-Jahren steht statt des alten Gaskessels eine Wärmepumpe. Im Bergischen Schieferhaus in Wuppertal wurde das Dachgeschoss ausgebaut, und damit hat sich die Fläche geändert.

Jede dieser Änderungen verschiebt das Ergebnis. Meistens zu Ihren Gunsten.

Genau hier setzt unsere Best-Case-Optimierung an: Wir setzen jede belegte Modernisierung an, statt mit ungünstigen Pauschalwerten für das Baujahr zu rechnen. Ihr neuer Ausweis zeigt das Haus so, wie es heute ist. Nicht so, wie es 2016 war.

War der alte Ausweis ein Verbrauchsausweis, enthält er kaum Bauteildaten. Dann ist er trotzdem nützlich, für Adresse, Baujahr und Fläche. Die Bauteile erfassen wir neu, über Ihre Fotos und ein kurzes Telefonat.

Warum reichen Fotos und ein Telefonat?

Fotos reichen, weil das Gesetz sie ausdrücklich vorsieht. Für die Modernisierungsempfehlungen muss sich der Aussteller nach § 84 Absatz 1 GModG ein Bild vom Gebäude machen und darf sich dafür geeignete Bildaufnahmen zur Verfügung stellen lassen.

Unser Weg ist deshalb einfach: Sie fotografieren, ich frage nach, wir rechnen.

Reicht ein Foto nicht aus, sage ich Ihnen genau, welches noch fehlt. Ein zweites Foto ist schneller als jede lange Rückfrage per Brief.

Wer möchte, bekommt zusätzlich eine kostenlose Sichtprüfung von außen.

Was tun, wenn in Nordrhein-Westfalen die alten Baupläne fehlen?

Fehlende Baupläne liegen in Nordrhein-Westfalen meist im Bauaktenarchiv der unteren Bauaufsichtsbehörde, also bei Ihrer Stadt oder, in kleineren Gemeinden, beim Kreis. Einsicht beantragen Eigentümer oder Bevollmächtigte; Verfahren und Gebühren regelt jede Kommune selbst.

Städte wie Leverkusen, Meerbusch, Dormagen oder Minden führen eigene Bauaktenarchive und bieten die Auskunft über ihre Serviceportale an. Im Kreis Heinsberg beantragen Sie die Akteneinsicht beim Kreis.

Fragen Sie gezielt nach Grundrissen, Schnitten und der Baubeschreibung. Das sind die Blätter, die für den Bedarfsausweis zählen.

Und wenn die Akte dünn ist oder gar nicht auffindbar? Kein Grund, das Projekt anzuhalten. Mit dem alten Ausweis, Ihren Fotos und den Maßen, die wir am Telefon klären, kommen wir bei den meisten Häusern ans Ziel.

Warum lässt sich ein Verbrauchsausweis nicht mit alten Daten erneuern?

Ein Verbrauchsausweis lässt sich nicht mit alten Daten erneuern, weil er auf aktuellen Abrechnungen beruht. Bis 31.12.2026 verlangt § 82 GModG zusammenhängend mindestens 36 Monate einschließlich der jüngsten Abrechnungsperiode, deren Ende höchstens 18 Monate zurückliegt.

Ab dem 1. Januar 2027 wird der Verbrauch jährlich über zwei Jahre erfasst, und der Verbrauchsausweis ist dann nur noch für Gebäude zulässig, die ausschließlich Wohnzwecken dienen.

Die Heizkosten von 2013 bis 2015 sagen über Ihr Haus im Jahr 2026 nichts mehr aus. Dazu kommen Mieterwechsel, Leerstand, ein strenger oder milder Winter.

Wir verlangen keine Abrechnungen. Der Bedarfsausweis rechnet mit Bauteilen und Anlagentechnik, bis Ende 2026 nach DIN V 18599:2018-09, ab 2027 nach DIN/TS 18599:2025-10. Sie müssen keinen Ordner mit Rechnungen der letzten drei Jahre suchen.

Was kostet es, einen Energieausweis zu erneuern?

Einen Energieausweis zu erneuern kostet so viel wie ein neuer Ausweis, weil es einer ist. Bei bedarfsausweis® Nordrhein-Westfalen sind das 299 Euro Festpreis für ein Einfamilienhaus, 399 Euro für ein Zwei- oder Mehrfamilienhaus und 899 Euro für ein Nichtwohngebäude, ohne eigenen Verlängerungspreis.

GebäudeAusweisartFestpreisLieferung
EinfamilienhausBedarfsausweis299 Euro24 Stunden nach vollständigen Angaben
Zwei- oder MehrfamilienhausBedarfsausweis399 Euro24 Stunden nach vollständigen Angaben
NichtwohngebäudeBedarfsausweis899 Euro24 Stunden nach vollständigen Angaben

Im Festpreis steckt alles, was ein vollständiger Ausweis braucht: die Berechnung, die Modernisierungsempfehlungen nach § 84 GModG, die DIBt-Registriernummer, die Best-Case-Optimierung und die Rückfragen am Telefon.

Der alte Ausweis macht den neuen nicht billiger. Er macht ihn schneller, weil die Datenklärung kürzer wird.

Die Kosten trägt der Eigentümer, bei Vermietung also der Vermieter.

Einen Zuschuss für den Ausweis selbst gibt es nicht. Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude, und das ist ein anderes Produkt.

Und wenn die neue Klasse schlechter ausfällt als gedacht? Eine Klasse F, G oder H zwingt Sie bei einem Wohngebäude zu keiner Sanierung. Der Ausweis informiert. Er verpflichtet nicht.

Alle Preise und was sie enthalten finden Sie auf meiner Seite zu den Kosten für den Bedarfsausweis in NRW.

Welche Fehler kosten beim abgelaufenen Energieausweis Zeit und Geld?

Vier Fehler sehe ich bei abgelaufenen Ausweisen immer wieder: den Ablauf erst beim Inserat bemerken, einen Verbrauchsausweis mit alten Zahlen fortschreiben wollen, den abgelaufenen Ausweis im Exposé weiter nennen und Modernisierungen seit damals verschweigen.

  1. Den Ablauf erst beim Inserat bemerken. Das Exposé ist fertig, die Fotos sind schön, und dann fällt der Blick auf „Gültig bis“. Jetzt wird es hektisch, obwohl ein Blick drei Monate früher gereicht hätte.
  2. Einen Verbrauchsausweis mit alten Zahlen fortschreiben wollen. Das geht nicht. Ohne neue Abrechnungen gibt es keinen neuen Verbrauchsausweis. Ein Bedarfsausweis braucht sie gar nicht.
  3. Den abgelaufenen Ausweis im Exposé weiter nennen. Endenergiewert und Klasse aus einem ungültigen Ausweis sind keine gültigen Pflichtangaben. Genau das ist der Stoff, aus dem Abmahnungen gemacht werden.
  4. Modernisierungen seit damals verschweigen. Die neue Heizung von 2021 bringt nur etwas, wenn sie im Ausweis steht. Wer sie nicht erwähnt, verschenkt Klasse.

Wie kommt Ihr neuer Energieausweis am schnellsten zu Ihnen?

Ihr neuer Energieausweis kommt am schnellsten, wenn die Angaben beim ersten Mal vollständig sind. Fünf Tipps aus meiner Erfahrung mit hunderten Ausweisen bringen Sie dorthin.

Tipp 1: Schicken Sie den alten Ausweis komplett. Nicht nur Seite 1. Auf den hinteren Seiten stehen Bedarfswerte, Verbrauchswerte und die damaligen Empfehlungen. Daran sehe ich sofort, was sich seitdem geändert haben könnte.

Tipp 2: Schreiben Sie auf, was seit dem alten Ausweis passiert ist. Heizung, Fenster, Dach, Fassade, Kellerdecke, jeweils mit Jahr. Eine handschriftliche Liste reicht. Rechnungen fotografieren ist noch besser.

Tipp 3: Fotografieren Sie das Typenschild der Heizung. Darauf stehen Hersteller, Baujahr und Leistung. Ein scharfes Foto erspart uns eine Viertelstunde Telefon.

Tipp 4: Fotografieren Sie das Haus bei Tageslicht von allen Seiten. Dazu Dachboden und Keller, wenn vorhanden. Bei einem Reihenmittelhaus in Mönchengladbach reichen oft Vorder- und Rückseite.

Tipp 5: Tragen Sie das Ablaufdatum in Ihren Kalender ein, drei Monate vorher. Für Makler und Verwaltungen gilt das doppelt: Eine einfache Liste aller Objekte mit dem Feld „Gültig bis“ verhindert, dass ein abgelaufener Ausweis ins Inserat rutscht.

Fazit: Was ist jetzt Ihr nächster Schritt?

Einen Energieausweis verlängern geht nicht, er wird neu ausgestellt, und nötig ist das erst, wenn Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasing oder ab 2027 eine Vertragsverlängerung ansteht und kein gültiger Ausweis vorliegt. Steht ein solcher Anlass in den nächsten Monaten an, warten Sie nicht auf den letzten Tag: Ihr alter Ausweis ist schon die halbe Arbeit für den neuen.

Schauen Sie heute auf Seite 1. Nur auf ein einziges Feld: „Gültig bis“.

Fällt das Datum in Ihren Verkauf oder Ihre nächste Vermietung: Jetzt Festpreis im Bedarfsausweis-Rechner berechnen oder anrufen unter 0152 060 777 67. Ihr neuer Bedarfsausweis liegt 24 Stunden nach vollständigen Angaben in Ihrer Inbox.

Häufige Fragen

Was danach gefragt wird

Die Fragen, die uns zu diesem Thema am häufigsten erreichen, ehrlich beantwortet.

Kann ich meinen Energieausweis verlängern oder brauche ich einen neuen?

Einen Energieausweis kann man nicht verlängern. Er gilt nach § 79 Absatz 3 GModG zehn Jahre ab Ausstellung, danach wird ein neuer ausgestellt, mit neuer Berechnung und neuer DIBt-Registriernummer. Einen Stempel oder Verlängerungsvermerk sieht das Gesetz nicht vor.

Energieausweis abgelaufen: Muss ich sofort einen neuen beantragen?

Nein. Der Ablauf allein löst keine Pflicht aus. Einen neuen Ausweis brauchen Sie erst, wenn ein Anlass nach § 80 GModG ansteht, also Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing, ab dem 1. Januar 2027 auch die Verlängerung eines solchen Vertrags. Im laufenden Mietverhältnis muss niemand nachbestellen.

Wie finde ich das Ablaufdatum meines Energieausweises?

Das Ablaufdatum steht auf Seite 1 oben im Feld „Gültig bis“, direkt bei der Registriernummer. Ist das Feld schlecht lesbar, rechnen Sie vom Ausstellungsdatum zehn Jahre weiter. Fällt das Datum in einen geplanten Verkauf oder eine Neuvermietung, beauftragen Sie den neuen Ausweis vor dem Inserat.

Kann der Aussteller Daten aus meinem alten Energieausweis übernehmen?

Ja, aber nur geprüft. Nach § 83 GModG darf der Aussteller Daten verwenden, die der Eigentümer bereitstellt, muss sie sorgfältig prüfen und darf sie bei Zweifeln nicht nutzen. Flächen und Baujahr aus dem alten Ausweis helfen, Änderungen seit damals wie neue Heizung, neue Fenster oder Dämmung müssen neu erfasst werden.

Muss ich für einen neuen Bedarfsausweis Heizkostenabrechnungen vorlegen?

Nein. Der Bedarfsausweis rechnet mit Bauteilen und Anlagentechnik, nicht mit Ihrem Verbrauch. Ein Verbrauchsausweis braucht dagegen neue Abrechnungen, die Werte des alten Ausweises reichen dafür nie. bedarfsausweis® Nordrhein-Westfalen erstellt ausschließlich Bedarfsausweise und verlangt keine Abrechnungen.

Was kostet es, einen Energieausweis zu erneuern?

Einen eigenen Verlängerungspreis gibt es nicht, weil die Erneuerung ein neuer Ausweis ist. Bei bedarfsausweis® Nordrhein-Westfalen kostet der Bedarfsausweis 299 Euro Festpreis für ein Einfamilienhaus, 399 Euro für ein Zwei- oder Mehrfamilienhaus und 899 Euro für ein Nichtwohngebäude. Er kommt 24 Stunden nach vollständigen Angaben, jeder mit DIBt-Registriernummer.

Was gilt ab 2027 bei der Verlängerung eines Mietvertrags?

Ab dem 1. Januar 2027 ist die Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags ein eigener Anlass nach § 80 GModG. Liegt ein gültiger Ausweis vor, reicht er, sonst ist ein neuer fällig. Praktisch betrifft das vor allem befristete Verträge, etwa bei Gewerbeflächen, Pacht und Leasing.

Wo bekomme ich in Nordrhein-Westfalen alte Baupläne, wenn sie mir fehlen?

Alte Grundrisse und Schnitte liegen meist im Bauaktenarchiv der unteren Bauaufsichtsbehörde, also bei Ihrer Stadt oder, in kleineren Gemeinden, beim Kreis. Einsicht beantragen Eigentümer oder Bevollmächtigte, Verfahren und Gebühren regelt jede Kommune selbst. Für den Bedarfsausweis reichen oft der alte Ausweis, Fotos und die Maße am Telefon.

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Elyes Ben Brahim Longhi Immo/Consult Hannover

„Vielen Dank für die schnelle Bearbeitung. Das Ergebnis des Energieausweises überrascht den Eigentümer und mich sehr. Ich freue mich auf eine zukünftige Zusammenarbeit.“

Bianca Müller Seeluft Immobilien Husum