bedarfsausweis® NRW

Bedarfsausweis für WohngebäudeFür Verkauf und Vermietung mit belastbarer Grundlage.

Bedarfsausweise für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser, wenn Verkauf oder Vermietung auf einer belastbaren Gebäudebewertung beruhen soll.

So erreichen Sie uns persönlich:

info@bedarfsausweis.nrw0152 060 777 67

Was Eigentümer davon haben

Vom Einfamilienhaus bis zum Mehrfamilienhaus: Der Ausweis soll nicht nur formal vorhanden sein, sondern für Verkauf, Vermietung und Rückfragen nachvollziehbar bleiben.

Gebäude statt Heizverhalten

Der Bedarfsausweis bewertet Gebäudehülle und Anlagentechnik. So hängt das Ergebnis nicht davon ab, wie sparsam oder verschwenderisch frühere Bewohner geheizt haben.

Sinnvoll bei Verkauf und Vermietung

Besonders relevant sind Altbau, Nutzerwechsel, Leerstand, fehlende Verbrauchsdaten und Immobilien, bei denen Käufer oder Mieter eine nachvollziehbare Grundlage erwarten.

Klare Festpreise

Einfamilienhäuser liegen bei 299 EUR, Mehrfamilienhäuser bei 399 EUR. Wenn etwas fachlich auffällt, klären wir es vor der Bearbeitung.

Noch unsicher? Gut. Lesen Sie weiter.

Für welche Wohngebäude ist der Bedarfsausweis sinnvoll?

Für EFH, ZFH und MFH, besonders bei Altbau, Verkauf, Vermietung, fehlenden Verbrauchsdaten oder Nutzerwechseln.

Ist vor 1977 immer ein Bedarfsausweis Pflicht?

Nein. Bei vielen Wohngebäuden mit 1 bis 4 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 01.11.1977 ist ein Bedarfsausweis erforderlich, wenn das Gebäude nicht mindestens das Niveau der ersten Wärmeschutzverordnung erreicht.

Lassen Sie Ihr Wohngebäude vorab einordnen.

Senden Sie uns die Eckdaten. Wir prüfen, ob die Festpreis-Bearbeitung passt und welche Unterlagen gebraucht werden.

Gebäudedaten prüfen lassen
Erst prüfen. Dann beauftragen. Gebäudedaten prüfen lassen