bedarfsausweis® NRW

Bedarfsausweis für MischgebäudeWenn Wohnen und Gewerbe zusammenkommen.

Bedarfsausweise für Gebäude mit Wohn- und Gewerbenutzung, wenn die Nutzungsanteile sauber getrennt und fachlich eingeordnet werden müssen.

So erreichen Sie uns persönlich:

info@bedarfsausweis.nrw0152 060 777 67

Was Eigentümer davon haben

Mischgebäude sind oft wertvoll, aber energetisch nicht eindeutig. Eine fachliche Vorprüfung hilft, Wohn- und Nichtwohnanteile sauber zu behandeln.

Typische Beispiele

Laden im Erdgeschoss mit Wohnungen darüber, Arztpraxis plus Wohnen, Gastronomie plus Wohnungen, Büroetage plus Wohnanteile.

Gebäude statt Verbrauchsmix

Der Bedarfsausweis betrachtet Nutzung, Hülle und Technik objektbezogen, statt unterschiedliche Verbrauchsgewohnheiten ungeprüft zu vermischen.

Noch unsicher? Gut. Lesen Sie weiter.

Wann ist ein Gebäude ein Mischgebäude?

Wenn Wohn- und Nichtwohnnutzungen in einem Gebäude zusammenkommen und die abweichende Nutzung fachlich relevant ist.

Kann ein Mischgebäude einen einzigen Ausweis bekommen?

Das muss fachlich geprüft werden. Teilweise sind getrennte Betrachtungen für Wohn- und Nichtwohnanteile erforderlich.

Klären Sie die Nutzung, bevor der Ausweis entsteht.

Senden Sie uns die Eckdaten. Wir prüfen, ob Wohn- und Gewerbeanteile getrennt betrachtet werden müssen.

Gebäudedaten prüfen lassen
Erst prüfen. Dann beauftragen. Gebäudedaten prüfen lassen