bedarfsausweis® NRW

Bedarfsausweis für Altbau vor 1977

Altbau vor 1977 in NRW: Wir prüfen, ob ein Bedarfsausweis erforderlich oder sinnvoll ist und welche Gebäudedaten dafür wichtig sind.

So erreichen Sie uns persönlich:

info@bedarfsausweis.nrw0152 060 777 67

Was Eigentümer vor Verkauf oder Vermietung wissen sollten

Bei vielen Wohngebäuden mit 1 bis 4 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 01.11.1977 ist ein Bedarfsausweis erforderlich, wenn das Gebäude nicht mindestens das Niveau der ersten Wärmeschutzverordnung erreicht.

Bauantrag prüfen

Der Stichtag bezieht sich auf den Bauantrag, nicht auf eine grobe Altersvermutung.

Wohneinheiten klären

Die Regel betrifft vor allem Wohngebäude mit 1 bis 4 Wohneinheiten.

Energetischen Standard einordnen

Der Standard der ersten Wärmeschutzverordnung ist der entscheidende fachliche Bezug.

Noch unsicher? Gut. Lesen Sie weiter.

Ist vor 1977 immer ein Bedarfsausweis Pflicht?

Nein. Entscheidend sind Wohneinheiten, Bauantrag und energetischer Standard. Die Regel darf nicht auf "vor 1977 immer Bedarfsausweis" verkürzt werden.

Warum ist der Bedarfsausweis bei Altbau oft sinnvoll?

Weil er Gebäudehülle und Anlagentechnik bewertet und nicht nur vergangene Verbrauchsdaten abbildet.

Lassen Sie den Altbau zuerst fachlich einordnen.

Sie erhalten eine klare Rückmeldung, welche Angaben für den Bedarfsausweis wichtig sind.

Gebäudedaten prüfen lassen
Erst prüfen. Dann beauftragen. Gebäudedaten prüfen lassen